Papiere

Erforderliche Papiere zur Vorlage bei der Agentur in Kopie / als Scan und im Original beim Standesamt am Anreisetag:

Sämtliche Dokumente sind in ihrer Originalsprache und mit Übersetzung einzusenden, jedoch nicht, wenn die Dokumente auf Deutsch oder Englisch verfasst sind.
Die Übersetzung hat durch eine beglaubigten Übersetzer zu erfolgen.

Folgende Papiere müssen als Scan/Kopie der Agentur und später im Original dem Standesamt vorgelegt werden:

Diese Papiere sind zwingend erforderlich!
Ohne diese kann kein Termin eingetragen werden!
Dies sind die Vorgaben des dänischen Staatsamtes. Was sie anderweitig gehört haben ist nicht relevant und entspricht nicht der Realität!

Gültiger Nationalpass - und eventuell Visum.
Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens, wohnen aber nun in einem Schengenstaat, ist eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.

Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens und leben ebenfalls in einem Staat ausserhalb des Schengener Abkommens, muss Ihr Pass / Visum mit einem höchstens 3 Monate alten Einreisestempel versehen sein. (Sie dürfen sich pro 180 Tagen maximal 90 Tage hier aufhalten)

Geburtsurkunde sowie ein evtl. Nachweis einer Namensänderung.

Dokumentation des aktuellen Wohnsitzes und Familienstands.
Der Nachweis hat folgendes zu enthalten: Name, Adresse wenigstens für das vergangene Jahr, Geburtsdatum und aktueller Familienstand.
Deutsche Staatsbürger müssen beim Einwohnermeldeamt eine Aufenthaltsbescheinigung abholen und vorlegen!

Sind Sie nicht Staatsbürger des Staates, in dem Sie sich momentan aufhalten, hat der gleiche Nachweis aus Ihrem Heimatland vorzuliegen.
Der Nachweis muss aus jedem Land vorgelegt werden wo sie seit ihrer Volljährigkeit länger als 90 Tage am Stück gelebt haben.

Der Nachweis darf nicht älter als 4 Monate sein.

Scheidung/Sterbeurkunde. 
War eine der Parteien oder waren beide Parteien zuvor bereits verheiratet, bitten wir um die Vorlage des Scheidungsurteils /der Sterbeurkunde.

Das Scheidungsurteil muss mit einem Rechtskraftvermerk versehen sein.

Papiere / Urkunden die ausserhalb der EU ausgestellt sind:
Für den Fall, dass die Urkunden nicht in Europa, in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt worden sind, müssen die Urkunden mit einer Legalisierung / einem Apostillestempel versehen sein - siehe unten.

Legalisierung. Vermerk durch das Innen- oder Aussenministerium des jeweiligen Landes sowie durch die dänische Vertretung in dem Land.

Apostille.  Aussenministerium in dem jeweiligen Land.

Amerikanische und englische Soldaten,

die stationiert sind, haben anstatt eines Nachweises ihres jetzigen Wohnsitzes, Familienstands und Passes ein "Request and authority for leave" und "Military ID" mitzubringen.

Alter

Beide Parteien müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dolmetscherbeistand

Eintragung und Trauung finden auf Deutsch oder Englisch statt.

Für den Fall, dass nicht beide Parteien Deutsch oder Englisch verstehen, hat ein Dolmetscher an der Trauung teilzunehmen. Dieser muss vom Brautpaar selbst reserviert und gezahlt werden.

 

Eintragung / Anmeldung beim dänischen Standesamt

Die Parteien haben zur Eintragung persönlich zu erscheinen. Die Eintragung für Trauungen Donnerstags findet Dienstags zwischen 9.00-12.00 Uhr, bzw. Montags zwischen 
10:00 -12:00 Uhr abhängig vom Trauungsort statt. 
Für Trauungen Samstags / Mittwochs zwischen 9.00-12.00 Uhr im Bürgerbüro/Rathaus

Originale Urkunden oder beglaubigte Kopien sind vorzulegen. Die Prüfung findet im Anschluss statt, weshalb es erwartet wird, dass Sie sich während der Sachbearbeitung in der Kommune aufhalten.

Sollten die Urkunden nicht ausreichen, kann keine Trauung stattfinden.

Bei einem persönlichen Erscheinen ohne vorherige Trauanmeldung können Sie nicht davon ausgehen, dass die Trauung in der gleichen Woche erfolgen kann.

Namensänderung

Es ist im Zusammenhang mit der Trauung nicht möglich, in Dänemark den Namen zu ändern.
Setzen sie sich dafür nach der Trauung mit dem Standesamt ihrer Wohngemeinde in Verbindung

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühren vom dänischen Standesamt sind in den Kosten der Agentur Schaupp bereits enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Eidesstattliche Versicherungen / Eidesstattliche Erklärungen von einem Notar sind nicht als Ersatz für fehlende Dokumente zugelassen! Diese werden nicht anerkannt!

Anerkannte Flüchtlinge:
Sollten sie von der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtling / Asylant anerkannt worden sein und eine Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltstitel erhalten haben können auch sie in Dänemark heiraten wenn alle erforderlichen Papiere vorgelegt werden! Wenn sie bei ihrem Zuzug bereits volljährig waren und keinen neuen Nachweis über ihren Familienstand aus ihrem Heimatland vorlegen können müssen sie über das Ausländeramt bei dem sie Asyl beantragt hatten eine Zweitschrift (Kopie) ihres Erstanhörungsprotokolles beschaffen und uns vorlegen.

Flüchtlinge mit laufendem Asylverfahren

Sie können nicht in Dänemark heiraten! Mit einer Duldung oder schwebendem Asylverfahren können sie nicht nach Dänemark reisen und haben dort auch keinen legalen Aufenthalt welcher zum heiraten Voraussetzung ist.
Sie können sich gerne nach positiver Entscheidung ihres Asylverfahrens mit uns in Verbindung setzen.